01 / Krankenkasse
Kostenübernahme durch
die Krankenkasse
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Unterstützung als Haushaltshilfe ganz oder teilweise übernehmen. Als gesetzliche Grundlagen kommen insbesondere § 24h SGB V bei Schwangerschaft oder Entbindung sowie § 38 SGB V beispielsweise bei schwerer Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt infrage.
Für eine Kostenübernahme sind in der Regel erforderlich:
- 1eine medizinische Notwendigkeit
- 2eine ärztliche Bescheinigung oder Verordnung
- 3ein Antrag bei der Krankenkasse
- 4die vorherige Genehmigung der Krankenkasse
- 5die Voraussetzung, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann
Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, entscheidet die jeweilige Krankenkasse individuell. Bitte erkundige dich deshalb möglichst frühzeitig bei deiner Krankenkasse und lasse dir die Bewilligung vor Beginn der Unterstützung schriftlich bestätigen.
Gerne unterstütze ich dich bei den organisatorischen Schritten und stelle die benötigten Angaben zu meiner Tätigkeit zur Verfügung.








